Flohmarkt Starnberg

Schätze finden statt neu kaufen!

Nächster Flohmarkt

Sonntag 14.06.2026

Weitere Infos zu Preisen, Öffnungszeiten, etc. weiter unten. 

Flohmarkt Termine 2026:

Alle Flohmärkte finden sonntags von 08:00 bis 15:00 Uhr statt.

 

14. Juni 2026 (Nächster Termin)

26. Juli 2026

13. September 2026

11. Oktober 2026 

08. November 2026

Verkäufer-Infos:

Einlass für Verkäufer ab 06:00 Uhr, Aufbau ab 07:00 Uhr.

Die Platzvergabe erfolgt nach Einfahrreihenfolge und verfügbarer Fläche.

Weitere Informationen:

Unser Flohmarkt ist der ideale Treffpunkt für alle, die gerne stöbern, handeln oder selbst verkaufen möchten. Ob Kleidung, Haushaltsartikel, Bücher, Spielzeug oder kleine Schätze aus Keller und Dachboden – hier findet man immer wieder besondere Fundstücke.

Besucher können den Flohmarkt von 08:00 bis 15:00 Uhr besuchen. Verkäufer erhalten ab 06:00 Uhr Einlass, der Aufbau der Stände beginnt ab 07:00 Uhr. Die Standplätze werden vor Ort vom Veranstalter zugeteilt.

Die Standgebühr beträgt 8 € pro laufendem Meter, bei einer Mindeststandgröße von 2 Metern. Kleiderstangen können zusätzlich für 3 € pro Meter aufgebaut werden. Die Standgebühr wird am Veranstaltungstag direkt am Stand eingesammelt und ist bar zu bezahlen.

Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt:

An unserem Imbissstand gibt es frisch gegrillte Speisen und Getränke, sodass einer entspannten Flohmarkt-Atmosphäre nichts im Wege steht.

Sanitäre Anlagen stehen vor Ort zur Verfügung.

Alle weiteren Details zu Teilnahme, erlaubten Waren und Regeln für Verkäufer finden Sie in unserer Marktordnung.

Wetter Starnberg
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Marktordnung:

Marktordnung

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnehmen darf jeder Verkäufer, unter Einhaltung der Marktordnung, bis das Platzkontingent erreicht ist.
  • Einlass für Verkäufer ab 6:00 Uhr, Aufbau ab 7:00 Uhr, Abbau ab 15:00 Uhr.
  • Besuchereinlass: 8:00–15:00 Uhr.
  • Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten; eigenmächtige Standbelegung ist untersagt.
  • Standreihen in Besucher- oder Rettungswegen sind verboten.
  • Die Mindeststandgröße eines jeden Standes, welcher inklusive PKW belegt wird, beträgt 2 laufende Meter, unabhängig von einer evtl. kleineren tatsächlichen Standgröße.

Mit Teilnahme als Verkäufer oder Besucher wird die Marktordnung anerkannt.

Preise:

  • Tische und sonstige Verkaufsflächen: 8 € je laufendem Meter
  • Tische doppelt gestellt (zwei Reihen hintereinander): +5 €
  • Kleiderstangen: 3 € je laufendem Meter
  • Mindeststandgröße / -abrechnung: 2 laufende Meter (unabhängig von einer evtl. kleineren Standgröße)

Rechtliches:

  • Bei Ausfall, Irrtum, Änderung, schlechtem Wetter oder sonstigen Terminänderungen können keine Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
  • Bei Verstoß gegen einen oder mehrere Punkte der Marktordnung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung bereits gezahlter Standgelder.
  • Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Warenbeschränkungen:

  • Verboten ist das Anbieten und Verkaufen folgender Waren: Neuware bzw. originalverpackte/neuwertige Ware; lebende Tiere; Plagiate/Raubkopien; Waren mit verfassungsfeindlichen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten; Waffen jeglicher Art; pyrotechnische Gegenstände; Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel; Filme/Spiele mit FSK 18, bzw. ohne oder mit ausländischer FSK sowie Pornografie.
  • Grundsätzlich verboten ist das Anbieten aller vom Gesetzgeber untersagten Waren.
  • Verstöße führen zum sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung; ggf. wird die Polizei verständigt.
  • Bei Artikeln mit gesetzlichen Beschränkungen (z. B. Altersfreigaben) hat der Verkäufer die Berechtigung des Käufers zu prüfen (z. B. durch Vorlage eines Personalausweises).

Allgemeines:

  • Sanitäranlage (Unisex-Toilette mit Waschbecken) ist vorhanden.
  • Verpflegung kann am Imbissstand erworben werden (schräg gegenüber vom Haupteingang).
  • Standmiete ist ab Öffnung des Flohmarkts (ab ca. 8:00 Uhr) fällig und wird von den Organisatoren am Verkaufsstand eingesammelt. Die Standmiete ist ausschließlich in bar zu entrichten.
  • Standplätze sind nach Veranstaltungsende sauber zu verlassen; bei Zuwiderhandlung oder Verstößen erfolgt Anzeige und eine Vertragsstrafe von 50,– €.
  • Lautsprecherwerbung sowie das Verteilen von Handzetteln / Flyern ohne vorherige Zustimmung der Veranstalter sind untersagt und werden ebenfalls mit einer Strafe von 50,– € belegt.
  • Der Aussteller haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten oder durch das Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden.
  • Das Inbetriebnehmen bzw. Mitführen von Gasflaschen ist verboten.
  • Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl und/oder Beschädigung von Waren, Fahrzeugen, Ständen, etc.
  • Der Verkauf von Lebensmitteln ist nicht gestattet.

Standplatz:

  • Fahrzeuge können in der Regel nach dem Ausladen am Stand verbleiben; der Stand wird üblicherweise vor dem Auto aufgebaut.
  • Bei voller Auslastung behalten wir uns vor, Stände ohne das Dazustellen eines Autos zu vergeben. In jenem Fall muss das Auto nach dem Ausladen vom Veranstaltungsplatz entfernt werden.
  • Das Verlassen des Platzes mit Fahrzeugen ist erst nach Flohmarktende (ca. 14–15 Uhr) möglich.
  • Eigenmächtiges Einweisen, nachträgliches Dazwischendrängen oder Dazustellen ist untersagt.
  • Standplätze werden vom Veranstalter je nach Einfahrreihenfolge und Platzverfügbarkeit zugeteilt; ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • Der Veranstalter hat keinen Einfluss darauf, wann wegen voller Auslastung keine weiteren Standplätze mehr vergeben werden können.